Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Regeln für Mitgliedschaften, Kurse und Squash bei Kraftwerk 1986.

Diese AGB gelten für Mitgliedschaften und sonstige Verträge bei Kraftwerk 1986, Bad Mergentheim. Stand: November 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Mitgliedschaften und sonstigen Verträge zwischen Kraftwerk 1986, Inhaber Fabian Reitzle, Dainbacher Weg 20, 97980 Bad Mergentheim (nachfolgend „Studio“) und seinen Kunden, also Mitgliedern und Gästen (zum Beispiel bei Squash, 10er-Karten oder Präventionskursen).

(2) Wer das Studio über ein Partnernetzwerk (z. B. Wellpass, Hansefit, Urban Sports Club, Wellhub) nutzt, hat keinen Mitgliedsvertrag mit dem Studio. Für ihn gelten die Regelungen zu Hausordnung und Haftung (§§ 8 und 9) entsprechend.

(3) Rehasport wird vom Reha und Präventionssport e. V. angeboten. Vertragspartner ist allein der Verein; diese AGB gelten dafür nicht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung im Studio zustande.

(2) Mitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche ab 14 Jahren können trainieren, wenn ein Erziehungsberechtigter den Vertrag als Vertragspartner abschließt. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten trainieren. Dieser trainiert mit eigener Mitgliedschaft mit oder begleitet ohne eigenes Training; auch als Begleitung gelten für ihn Hausordnung und Haftung (§§ 8 und 9).

(3) Das Mitglied versichert, dass aus gesundheitlicher Sicht nichts gegen das Training spricht. Im Zweifel holt es vorher ärztlichen Rat ein.

§ 3 Leistungen

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif laut Mitgliedsvertrag und der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsübersicht.

(2) Die Nutzung ist während der Öffnungszeiten möglich, die im Studio und auf www.kraftwerk1986.com veröffentlicht sind. An gesetzlichen Feiertagen sowie für kurze Wartungs- und Reinigungsarbeiten kann das Studio geschlossen bleiben.

(3) Das Studio darf Öffnungszeiten, Kursplan, Trainer und Ausstattung in zumutbarem Umfang ändern, solange der Kern des gebuchten Tarifs erhalten bleibt. Ein Anspruch auf bestimmte Kurse, Kurszeiten oder Trainer besteht nicht.

(4) Die Sauna ist ein saisonales Angebot. Sie ist jedes Jahr mindestens sechs Monate geöffnet, in der Regel von Herbst bis Frühjahr. Saison und Saunazeiten werden im Studio und auf der Website bekannt gegeben.

(5) Kursplätze werden über die Kraftwerk-App gebucht und sind bei Verhinderung dort zu stornieren. Bei wiederholtem Nichterscheinen kann das Studio die Buchungsmöglichkeit vorübergehend einschränken.

(6) Zusatzleistungen wie Präventionskurse oder Personal Training sind nur enthalten, wenn der Tarif sie ausdrücklich umfasst.

(7) 10er-Karten sind 12 Monate ab Kauf gültig. Wofür eine Karte gilt, ergibt sich aus der jeweiligen Karte bzw. der Preisliste. Wird ein mit einer 10er-Karte gebuchter Kurs weniger als 6 Stunden vor Beginn storniert oder nicht wahrgenommen, verfällt die Einheit.

(8) Während der im Studio und auf der Website ausgewiesenen personallosen Zeiten findet keine Betreuung und keine Aufsicht statt. Die Nutzung ist dann nur Mitgliedern ab 18 Jahren erlaubt. Hinweise für Notfälle hängen im Studio aus.

(9) Squash-Courts kann jeder auch ohne Mitgliedschaft online buchen. Bezahlt wird vor Ort vor Spielbeginn. Eine Buchung kann bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos storniert werden. Für Court-Buchungen besteht kein Widerrufsrecht, weil sie für einen festen Termin gelten (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

§ 4 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Erstlaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag und beträgt höchstens 24 Monate. Sie kann mit einer Frist von einem Monat zu ihrem Ende gekündigt werden.

(2) Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

(3) Bei Vorauszahler-Tarifen ist der Beitrag für die gesamte Erstlaufzeit mit Vertragsbeginn fällig. Danach gilt Abs. 2 zum regulären Monatsbeitrag des Tarifs laut Mitgliedsvertrag.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform, z. B. per E-Mail an info@kraftwerk1986.com oder per Brief an die Anschrift in § 1. Alle Verträge können zusätzlich über das Kündigungsformular auf unserer Website gekündigt werden.

(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Voraus gezahlte Beiträge für die Zeit danach werden anteilig erstattet.

§ 5 Ruhezeit

(1) Auf Antrag ruht die Mitgliedschaft beitragsfrei, wenn das Mitglied voraussichtlich mindestens 4 Wochen nicht trainieren kann, etwa wegen Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft. Ein Nachweis ist beizufügen, z. B. ein ärztliches Attest; eine Diagnose muss es nicht enthalten.

(2) Die Ruhezeit beginnt frühestens mit Eingang des Antrags. Die Erstlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Ruhezeit.

§ 6 Beiträge und Zahlung

(1) Die Beiträge sind monatlich im Voraus zum 1. eines Monats fällig. Für den Monat des Vertragsbeginns wird der Beitrag tagesgenau anteilig berechnet. Dieser Monat zählt als erster Monat der Erstlaufzeit. Weitere Gebühren, insbesondere die halbjährliche Servicepauschale, ergeben sich aus dem Mitgliedsvertrag.

(2) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen Tag vor dem Einzug.

(3) Hat das Mitglied eine Rücklastschrift zu vertreten, trägt es die dadurch tatsächlich entstandenen Bankgebühren.

(4) Bei Zahlungsverzug kann das Studio den Zutritt bis zum Ausgleich sperren. Ist das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann das Studio außerordentlich kündigen.

§ 7 Zutrittsmedium

(1) Der Zutritt erfolgt mit einem persönlichen Zutrittsmedium (z. B. RFID-Chip oder Karte). Es ist nicht übertragbar.

(2) Gibt das Mitglied sein Zutrittsmedium an Dritte weiter, kann das Studio außerordentlich kündigen.

(3) Ein Verlust ist unverzüglich zu melden, damit das Medium gesperrt werden kann. Ersatz gibt es gegen eine Gebühr laut Preisliste.

§ 8 Hausordnung

(1) Es gilt die Hausordnung, die im Studio aushängt und auf der Website abrufbar ist (Anlage zu diesen AGB). Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

(2) Gewerbliches Training anderer Personen im Studio ist nur mit vorheriger Zustimmung des Studios erlaubt.

(3) Bei groben oder wiederholten Verstößen kann das Studio ein Hausverbot erteilen und den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 9 Haftung

(1) Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf die das Mitglied vertrauen darf.

(3) Diese Regeln gelten auch für Mitarbeiter und Beauftragte des Studios. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Wertsachen sollten nicht mitgebracht oder nur in den abschließbaren Spinden aufbewahrt werden.

§ 10 Datenschutz

Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf www.kraftwerk1986.com.

§ 11 Widerrufsrecht

Verträge schließen wir nur im Studio, dafür besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Für Squash-Buchungen besteht kein Widerrufsrecht, siehe § 3 (9).

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Das Studio ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage: Hausordnung

Damit sich alle Mitglieder und Gäste bei uns wohlfühlen und sicher trainieren können, gilt im Kraftwerk 1986 folgende Hausordnung:

Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, im Innenbereich getragenen Sportschuhen betreten werden. Das Training barfuß oder mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet.

Aus hygienischen Gründen ist auf allen Geräten, Bänken und Sitzflächen ein Handtuch zu verwenden. Geräte sind nach der Nutzung mit den bereitgestellten Mitteln zu reinigen.

Hanteln, Gewichte und sonstige Trainingsmittel sind nach der Nutzung an ihren Platz zurückzuräumen.

Der Milon-Zirkel und erklärungsbedürftige Geräte dürfen erst nach Einweisung durch das Personal genutzt werden.

Foto- und Videoaufnahmen anderer Personen sind ohne deren ausdrückliche Einwilligung untersagt.

Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) ist im gesamten Gebäude untersagt. Der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.

Taschen und Wertgegenstände sind in den Schließfächern zu verwahren, nicht auf der Trainingsfläche.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden; die Regelungen der AGB zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

Kraftwerk 1986 · Inhaber Fabian Reitzle · Dainbacher Weg 20, 97980 Bad Mergentheim · E-Mail: info@kraftwerk1986.com · Telefon: 07931 / 7285